Die Komplexität der Rechtslage für CBD-Produkte in Deutschland

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Die Komplexität der Rechtslage für CBD-Produkte in Deutschland

Öle, Cremes und Tees mit CBD sind im Trend, aber nicht alle Produkte sind legal auf dem Markt. Die Rechtslage für CBD-Produkte ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint, und die geltenden Vorschriften sind genauso vielfältig wie die Produktpalette.1

Die Situation der Händler

Hanf-Händler Tobias Pietsch aus Lahr im Schwarzwald, der drei Fachgeschäfte für Cannabis-Erzeugnisse betreibt und auch Produkte mit Cannabidiol, kurz CBD, verkauft, hat bereits Erfahrungen mit den Behörden gemacht. Er stand sogar bereits vor Gericht. Aktuell hat ihn die Staatsanwaltschaft aber erneut angeklagt, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Nachfrage nach CBD-Artikeln

Produkte mit CBD liegen im Trend. Die Nachfrage ist hoch, wie das Drogerie-Unternehmen dm auf ZDF-Anfrage bestätigt. Dm und auch der Mitbewerber Rossmann führen CBD-Produkte in ihrem Sortiment. Sämtliche dieser Produkte bei den großen Drogerien sind als Kosmetika ausgewiesen. Meist sollen sie als Gels oder Salben aufgetragen werden, nie aber sind sie zum Verzehr empfohlen.

Zulassung von CBD als Lebensmittel fehlt

Lebensmittel mit CBD wie CBD-Cookies, Schokolade, aber auch Nahrungsergänzungsmittel sind aktuell nicht zugelassen. CBD gilt nach einer EU-Verordnung als "neuartiges Lebensmittel". Solche neuartigen Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht für den Verzehr verwendet wurden, müssen eine besondere Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Anträge auf Zulassung von CBD sind bereits gestellt, eine Genehmigung hat die zuständige EU-Behörde aber bislang nicht erteilt.

Kauf von CBD-Blüten rechtlich heikel

Wer CBD-Blüten zum Rauchen oder Aufgießen von Tees erwirbt, läuft auch als Kunde Gefahr, sich strafbar zu machen. Denn die Rechtsprechung stuft die Blüten als Betäubungsmittel ein, weil sie einen geringen Gehalt des psychoaktiven Stoffs THC aufweisen.

Teil-Legalisierung von Cannabis

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis dürfte an der Strafbarkeit lediglich für Kunden etwas ändern. Nach einem Mitte April vorgestellten Eckpunktepapier der Bundesregierung soll das Mitführen von Blüten in der Öffentlichkeit bis zu einer Menge von 25 Gramm straflos werden, selbst wenn sie mehr THC enthalten als die CBD-Blüten. Allerdings sollen nur zugelassene Cannabis-Clubs sie abgegeben dürfen, nicht aber gewinnorientierte Geschäfte.

Schlussfolgerung

Auf die Lebensmittel-Problematik hat die Legalisierung keinen Einfluss: Solange die EU keine Genehmigung erteilt, sind sämtliche Lebensmittel mit CBD illegal auf dem Markt. Dieser Artikel wurde inspiriert durch den Artikel "CBD: Welche Produkte mit Cannabidiol wirklich legal sind" von Samuel Kirsch, der am 26.04.2023 auf https://www.zdf.de/ veröffentlicht wurde.

Quellen

1 Kirsch, Samuel. "CBD: Welche Produkte mit Cannabidiol wirklich legal sind." ZDF. 26. April 2023. Link